Mitverantwortung ist Ehrensache
55.000 THW-Helferinnen und -Helfer leisten ehrenamtlichen Dienst neben ihrem Beruf. Davon sind 51.000 bei privaten Arbeitgebern beschäftigt, 4.000 im öffentlichen Dienst. Tausende Unternehmen in Deutschland fördern so das THW – vom Konzern bis zum mittelständischen Handwerksbetrieb. Die Unternehmen wissen um die ehrenamtliche Verantwortung ihrer Mitarbeiter und haben Verständnis für die Anforderungen im Einsatz. Sie übernehmen Mitverantwortung für den Bevölkerungsschutz und profitieren davon auch als Unternehmen.
Verantwortung und Verständnis
Die THW-Helferinnen und -Helfer erbringen im Beruf ihre Leistung und erfüllen im THW einen gesetzlichen Auftrag – ein Spannungsfeld, das von beiden Seiten Verständnis erfordert und die Bereitschaft, einander entgegenzukommen.
Die Ausbildung zu Spezialisten in der Gefahrenabwehr findet überwiegend in der Freizeit statt. Im Einsatzfall, aber auch zur Ausbildung besonderer Funktionen ist es jedoch erforderlich, dass Helferinnen und Helfer auch während der Arbeitszeit zum Dienst im THW herangezogen werden.
Den THW-Helferinnen und -Helfern, aber auch den Arbeitgebern sollen dadurch keine Nachteile entstehen. Dem Arbeitgeber wird auf Antrag der entstehende Lohnausfall inklusive aller Sozialleistungen erstattet.
Engagiert im THW – engagiert im Beruf
Die soziale Kompetenz der Mitarbeiter ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für jedes Unternehmen. Mit Teamgeist, Kreativität und verlässlichem Engagement bewähren sich THW-Helfer im Einsatz und an ihrem Arbeitsplatz.
In der THW-Ausbildung und im THW-Dienst erwerben sie sich Schlüsselqualifikationen (sog. Soft Skills), von denen auch Arbeitgeber profitieren.
- Soziale Kompetenz,
- Fachkompetenz,
- Persönlichkeit und
- Führungskompetenz
sind nur einige Schlüsselqualifikationen, die THW-Helfer erwerben.
Für weitergehende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtliche Stellung
Zitat aus dem THW-Gesetz:
§ 3 Soziale Sicherung
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozial- und Arbeitslosen- versicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Nehmen Arbeit- nehmerinnen oder Arbeitnehmer während der für sie maß- gebenden regelmäßigen Arbeits- zeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weiter- gewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. [...]
(2) Privaten Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen Alters- versorgung bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit auf Antrag zu erstatten. [...]